Reisegewerbe
Bewilligungen
Reisegewerbe
Reisendengewerbebewilligung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema der Reisendengewerbebewilligung. Gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden ist die Ausübung des Schaustellerberufes in der Schweiz bewilligungspflichtig.
Voraussetzung für Bewilligung
Voraussetzung für die Bewilligung ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung sowie der Sicherheitsnachweis einer
akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstelle
Kantonale Bewilligungsstellen
Adressen und Kontakte der zuständigen Stellen können Sie folgendem Dokument entnehmen