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Rechtsgrundlage Gebühren für bargeldloses Bezahlen

02. Oktober 2024

In der Schweiz sind die Regelungen zur Erhebung von Gebühren für bargeldloses Bezahlen überwiegend im Obligationenrecht (OR) sowie in den spezifischen Verträgen mit Zahlungsdienstleistern verankert. Es existiert keine rechtliche Grundlage, die besagt, dass die Erhebung von Gebühren bei Kartenzahlungen oder TWINT ungesetzlich ist.


*Rechtsgrundlage:* Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht, insbesondere Artikel 8, sind Preisangaben klar und transparent zu gestalten. Alle Kosten, einschliesslich möglicher Gebühren bei Kartenzahlungen, müssen vor der Transaktion deutlich erkennbar sein.
*Transparente Kommunikation:* Informationen zu Gebühren sollten in einer für den Kunden verständlichen Form bereitgestellt werden. Ideale Platzierungen sind an der Kasse oder in unmittelbarer Nähe zu den Preisangaben, damit die Kunden vor ihrer Kaufentscheidung informiert werden.
*Angemessenheit der Gebühren:* Die Höhe der Gebühr darf nicht willkürlich festgelegt werden, sondern sollte sich an den tatsächlich anfallenden Kosten orientieren. Überhöhte Gebühren könnten als unzulässige Geschäftspraktiken angesehen werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben zur sittenwidrigen Handlung gemäß Artikel 20 OR.


Das Gesetz schreibt ausserdem vor, dass die Möglichkeit zur Barzahlung bestehen muss, damit der Kunde entscheiden kann, ob er bar oder elektronisch zahlen möchte. Sollte die Preisdeklaration die Option zur Barzahlung vorsehen, darf eine Gebühr für Kartenzahlungen erhoben werden, wobei diese klar und transparent kommuniziert werden muss.


Hier sind einige wesentliche Punkte zu beachten:

1. *Transaktionsgebühren:* Das Erheben einer Gebühr für Kartenzahlungen ist grundsätzlich zulässig, solange sie transparent kommuniziert wird. Gemäss § 8 OR müssen Preisangaben klar und verständlich sein.
2. *Information der Kunden:* Kunden sind im Voraus über zusätzliche Gebühren zu informieren. Diese Informationen sollten deutlich auf der Rechnung, an der Kasse oder auf einem Hinweisschild angebracht sein.
3. *Höhe der Gebühr:* Die Gebühr muss angemessen und die tatsächlich anfallenden Kosten reflektierend sein. Exorbitante Gebühren könnten rechtlich problematisch sein.
4. *Bargeldzahlungen:* Bei Bargeldzahlungen dürfen keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Bargeld sollte zu den angegebenen Preisen ohne Aufschläge akzeptiert werden.


Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Erheben einer Gebühr bei Kartenzahlungen zulässig ist, solange dies transparent und angemessen erfolgt. Bei Bargeldzahlungen dürfen hingegen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden.

In der Schweiz obliegt der Wettbewerbskommission (WEKO) die Überwachung des Wettbewerbs sowie die Untersuchung marktmissbräuchlicher Praktiken. Sollte die WEKO bestimmte Gebühren oder Praktiken als unzulässig erachten, wäre zuvor ein entsprechendes Gesetz erforderlich. Solch ein Gesetz existiert jedoch bis heute nicht.