Fahrzeug-Prüfung
Bewilligungen
Nachprüfintervalle
Die Nachprüfintervalle richten sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und sind wie folgt festgelegt:
erstmals ein Jahr nach der ersten Inverkehrsetzung, dann jährlich
(weisses Kontrollschild
Lastwagen
Sachentransportfahrzeuge (Materialwagen, Kasten, Brücke, Containertransport)
Sämtliche Anhänger, deren Aufbau eine beliebige Nutzung zum Sachentransport zulässt, gelten als
Sachentransportfahrzeuge. So wird beispielsweise ein Kassenwagen mit integriertem Autowagen als
Sachentransportfahrzeug eingeteilt und nicht als Fahrzeug mit aufgebauten Nutzraum.
erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann
alle zwei Jahre (weisses Kontrollschild)
Motorisierte Wohnwagen
erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend alle drei Jahre (weisses Kontrollschild)
Wohn- und Mannschaftswagen
Kassenwagen und Verkaufswage, Werkstattwagen, Toilettenwagen
Nur Fahrzeuge, welche ausschliesslich als Arbeitsraum genutzt werden können, werden in diese Kategorie eingeteilt.
erstmals fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend
alle fünf Jahre (blaues Kontrollschild)
Fahrzeuge
die selbst Bestandteil der Schaustelleranlage sind (1) Anhänger, die nur bestimmte Teile der Anlage aufnehmen
können (2) Generatoren Kompressoren Hydraulikanlagen mit Antriebseinheit (3)
1) Auf diesen Fahrzeugen dürfen auch weitere Einzelteile der betreffenden Anlage mitgeführt werden, allerdings dürfen
keine anderwärtig nutzbare Ladeflächen vorhanden sein.
2) Der Aufbau dieser Anhänger muss so gestaltet sein, dass nur das vorgesehene Material transportiert werden kann.
Es dürfen keine anderwärtig nutzbare Lademöglichkeiten vorhanden sein.
3) Auf diesem Fahrzeug dürfen weitere Einzelteile der betreffenden Anlage mitgeführt werden.
Weitere Details zur Einteilung von Schaustellerfahrzeugen sind dem Merkblatt 7 der asa zu entnehmen.
Weiterführende Links